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Impressum
HobbyFoto GmbH
Andreas Raether GmbH & Co.
Seestraße 14
71638 Ludwigsburg
Tel.: 0180/ 50 14 203
(14 ct/ min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz)
E-Mail: hobbyfoto@premiumpro-fotobuch.de
Internet: www.premiumpro-fotobuch.de/hobbyfoto
HobbyFOTO Andreas Raether GmbH & Co.
Sitz Ludwigsburg
Geschäftsführer: Andreas Raether, Lore Raether
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE146146889
Steuer-Nr.: 117109701833
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Bildrechte:
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AGB
Die HobbyFoto Andreas Raether GmbH & Co. bietet ihre Leistungen ausschliesslich im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertrag
Zwischen Auftragnehmer und dem Kunden kommt ein Vertrag über die Erstellung eines oder mehrerer Fotobücher zustande, wenn der Auftragnehmer die Bilddateien per Internet erhält.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
Das vom Kunden an Auftragnehmer zu zahlende Entgelt für die Erstellung von Fotobüchern bestimmt sich nach den bei Vertragsschluß geltenden Preisen der Auftragnehmer. Jedwede vom Kunden zu zahlenden Entgelte verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Lieferung und Erfüllungsort
Auftragnehmer liefert die Fotobücher an die in der Bestellung genannte Lieferadresse. Für die Lieferung eine Auftragspauschale erhoben. Die Höhe der Auftragspauschale wird dem Kunden bei der Bestellung mitgeteilt. Sollten bei der Versendung Steuern oder Zölle anfallen, werden diese vom Kunden getragen. Von Auftragnehmer angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. Angaben zur Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin dem Kunden schriftlich persönlich zugesagt wurde. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Auftragnehmer.
4. Zahlung
Die Fotobücher bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Auftragnehmer. Die Zahlung erfolgt in der vom Kunden bei der Beauftragung angegebenen Zahlungsweise.
5. Preise
- Die Preise schließen, soweit nichts anderes angegeben ist, die Mehrwertsteuer ein.
- Die Auftragspauschale wird zusätzlich nach Warenmenge und Bestimmungsort berechnet.
6. Reklamation, Widerruf
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist ausgeschlossen, da die erstellten Fotobücher nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312 d Abs.4 Nr. 1 BGB). Mängel können von Auftragnehmer nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Ware beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Bei von Auftragnehmer zu vertretenden Mängeln an den gelieferten Waren ist Auftragnehmer zur Ersatzlieferung berechtigt. Kommt Auftragnehmer der berechtigten Aufforderung zur Ersatzlieferung nicht in angemessener Zeit nach oder verweigert Auftragnehmer die Ersatzlieferung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde die Rückgängigmachung des Auftrages verlangen oder die Vergütung mindern.
6. Haftung
Auftragnehmer haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie den Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz auf Schadensersatz. Darüber hinaus haftet Auftragnehmer auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen. Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art. Dies gilt auch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte.
7. Datenschutz
Auftragnehmer wird die Kundendaten (Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) nach den gesetzlichen Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes behandeln. Eine Weiterleitung an Dritte zu werblichen Zwecken ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt das weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teiles der Bestimmung noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bedingung eine wirksame zu vereinbaren, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweist.
Stand: 06.04.2009
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